Umzugsordnung

Ergänzungen zum Informationsblatt für Umzugsteilnehmer bei Brauchtumsveranstaltungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Stand: 05.11.2018

1. Jugendschutz

 

Im Rahmen unseres Umzugs sind die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die von allen Umzugsteilnehmern und den gastronomischen Ständen einzuhalten sind:

  • Kein Alkohol an unter 16 Jährige (von Fußgruppen oder Wägen)
  • Branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren
  • Keine Abgabe von Alkohol an Personen, die bereits betrunken sind
  • Keine Abgabe von Alkohol an Personen, sofern erkennbar ist, dass diese die Getränke an unter 16 bzw. 18 Jährige weitergeben.
  • Betrunkene Jugendliche die zu Schaden kommen, oder einen Unfall verursachen, sindaus der Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

2. Sicherheitspersonal

 

Den Anweisungen und Aufforderungen des Ordnungspersonals (Polizei, Feuerwehr) ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei gravierenden Vergehen gegen die allgemeine Ordnung können Platzverweise ausgesprochen werden.

 

3. Lautsprecher

 

Lautsprecher und Musikanlagen auf, oder an Faschingswagen dürfen nur 1 Stunde vor dem Umzug, während des Umzugs und längstens 1 Stunde nach Umzugsende in Betrieb gesetzt werden (jedoch nicht während der An- bzw. Abfahrten) und dürfen eine Lautstärke von max. 80 dB(a) nicht überschreiten.

 

Während des Umzugs ist die Lautstärke in einem für Anwohner und Zuschauer erträglichen Maß zu halten. Aufforderungen der Umzugsleitung, von Ordnern oder Polizeibeamten, die Lautstärke zu senken, ist Folge zu leisten.

 

Ein Zusammenschließen von Musikanlagen verschiedener Faschingswagen ist nicht zulässig.

 

4. Abstände

 

Im Interesse der Zuschauer und der Zugteilnehmer soll der Umzug zügig durchlaufen.

Sondervorführungen dürfen den Umzug nicht aufhalten.

Größere Lücken zwischen den Gruppen sind zu vermeiden.

 

5. Sonstiges

 

Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Flaschen, Stroh und Rußpartikeln u. Ä. während des Umzuges verboten.

Es ist untersagt, von den Fahrzeugen herab Getränke jeglicher Art an Zuschauer und Teilnehmer zu verabreichen.

 

Personen dürfen nur während des Umzuges, jedoch nicht während der An- und Abfahrten, auf den Faschingswagen befördert werden.

Die Ladefläche muss eben, tritt- und rutschfest sein.

Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers bestehen.

Die Aufbauten sind sicher zu gestalten und am Fahrzeug fest anzubringen.

 

Das Abbrennen und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und ähnlichen Erzeugnissen, sowie die Verwendung von Schallkanonen, Böllern und ähnlichen Einrichtungen sind verboten.

 

Umzugsteilnehmer, die gegen gesetzliche Vorgaben, oder die Vorgaben der Umzugsordnung verstoßen, können sowohl vom Veranstalter, als auch von der Polizei von der Teilnahme an den Umzügen ausgeschlossen werden.

Der Faschenachtsverein Elferrat der Stadt Osterburken e.V. besteht in seinen Ursprüngen seit 1963.

Unsere Symbolfigur ist das Wüschele (Wiesel). Der Ursprung für unsere Traditionsfigur Wüschele ist nicht genau überliefert. Man kann aber annehmen, dass die Schlauheit, Gewandtheit, Flinkheit und eine gewisse Hintergründigkeit dieses Tieres der Mentalität und Art der „Borkemer“ entsprechen.

 

Unser Verein ist Mitglied im Bund Deutscher Karneval e.V. sowie im Narrenring Main-Neckar e.V.

Besuche uns auf Facebook
Besuche uns auf Facebook